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Die Beratung in den Jobcentern bewegt sich in einem arbeitsmarktpolitisch dynamischen und spannungsreichen Handlungsfeld: der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). In diesem Handlungsfeld haben sich verschiedene Schwerpunkte der Beratung herausgebildet, die entweder stärker aktivierungspolitische Regeln, die Anforderungen des Arbeitsmarktes oder die Bedürfnisse und Lebenslagen der Leistungsberechtigten in den Mittelpunkt rücken. Davon ausgehend werden im vorliegenden Beitrag anhand von zentralen Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik methodische Ansatzpunkte für die Beratung in den Jobcentern abgeleitet. Zu diesen Aufgaben zählen die Unterstützung bei der Arbeitsuche, die Förderung der Aus- und Weiterbildung, die Bearbeitung komplexer Bedarfslagen sowie die Ausgestaltung von Mitwirkungspflichten. Ziel ist es, den Möglichkeitsraum der hier stattfindenden Beratung auszuloten und Perspektiven für ihre strukturelle Stärkung aufzuzeigen.
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