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Der folgende Beitrag fragt nach der Umsetzung von (wissenschaftlichen) Aufarbeitungsprozessen. Nach einem ersten Plädoyer für ein juristisch verankertes Recht auf Aufarbeitung, erfolgt zunächst eine Systematisierung dahingehend, was unter dem Begriff „Aufarbeitung“ in unterschiedlichen Kontexten verstanden bzw. gefasst wird. Im Anschluss daran wird vor allem auf wissenschaftliche Aufarbeitung fokussiert und überlegt, wie die Beteiligung von Betroffenen in Aufarbeitungsprozessen realisiert und reflektiert werden muss. Der Beitrag endet mit einem Verweis auf Leerstellen, die es perspektivisch zu bearbeiten gilt.
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