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Seit 2010 wurden von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) mit der Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt umfangreiche Präventionsmaßnahmen eingeleitet und in kirchenrechtlichen Ordnungen verankert. Die Präventionsmaßnahmen gelten nicht nur für Arbeitsfelder mit Kindern oder Jugendlichen, sondern beziehen auch schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene ein. In dem Beitrag wird ausgeführt, weshalb die Präventionsmaßnahmen in die partizipative Entwicklung einer „Kultur der Achtsamkeit“ eingebettet sein müssen. Es werden spezifische begünstigende Risiko- und Strukturmerkmale katholischer Institutionen identifiziert, die bei der Erstellung einrichtungsspezifischer Institutioneller Schutzkonzepte (ISK) zu berücksichtigen sind. Abschließend werden Empfehlungen zur Weiterentwicklung ausgesprochen.
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