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Seit der FamFG-Reform im Jahr 2009 werden von den Familiengerichten gemäß §163 Abs. 2 FamFG in Sorge- und Umgangsfragen zunehmend lösungsorientierte Begutachtungen in Auftrag gegeben, um auf ein elterliches Einvernehmen hinzuwirken. Die vorliegende empirische Untersuchung geht den Fragen nach, wie eine lösungsorientierte Begutachtung in der Praxis gehandhabt wird, wodurch dabei ein elterliches Einvernehmen erzielt werden kann und welchen Effekt ein solch erwirktes Einvernehmen auf die Familien langfristig hat. Hierfür wurden sowohl betroffene Eltern als auch deren Sachverständige zu ihren jeweiligen Erfahrungen mit dieser noch jungen Intervention für hochstrittige Trennungspaare befragt.
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Über Bettina Bergau

Bettina Bergau, Dr. phil., Dipl.-Psych., arbeitet in München als forensische Sachverständige für Familienrechtsfragen. Darüber hinaus ist sie als Beraterin in der von ihr mitbegründeten Beratungsstelle "zamm-beinander bleiben" sowie als Mediatorin, Fortbilderin und Referentin tätig und forscht in Bereichen der Familienpsychologie.

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