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In den letzten Jahr(zehnt)en sind die Opferrechte im Strafverfahren mehrfach gestärkt worden; zugleich wird im Justizsystem die Rationalisierung des Strafverfahrens vorangetrieben. Im Mittelpunkt dieser empirisch fundierten Untersuchung steht die Frage, inwiefern das jeweilige Verfahren von den Opfern als »gerecht« empfunden wurde, d. h., warum sie mit dem Ablauf und Ausgang der Hauptverhandlung (nicht) zufrieden sind und welche Rolle die jeweiligen Nebenklagevertreter auf die (subjektive) Herstellung des Rechtsfriedens haben. Mit dieser Arbeit wird vor allem der wenig beachteten subjektiven Seite der aktuellen und heftig umstrittenen Praxis der Verständigung im Strafverfahren („Urteilsabsprache“) aus Sicht der Opfer von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten sowie ihrer Rechtsanwältinnen und -anwälten Rechnung getragen. t.
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Über Susanne Niemz

Susanne Niemz, Dr. rer. pol., war Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Kriminologischen Zentralstelle und ist derzeit Referentin im Kriminologischen Dienst des Landes Brandenburg. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Strafvollzug, Sozialtherapie, Übergangsmanagement sowie Opferforschung und Rechtssoziologie.

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