Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Institution Jugendamt. Als staatliche Instanz trägt das Jugendamt eine besondere Verantwortung, da Fachkräfte des Jugendamtes kontinuierlich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen. Als fallführende Instanz übt das Jugendamt zugleich eine Vorbild-, Orientierungs- und Schnittstellenfunktion aus, da Beratungen in Anspruch genommen und Entscheidungen häufig von anderen Akteur:innen eingeholt werden. Gleichzeitig zeigt der Beitrag, dass Schutzkonzepte innerhalb von Jugendämtern selbst bislang noch keinen umfassenden Platz eingenommen haben, obwohl das Aufgabenspektrum von Fachkräften in Jugendämtern dies erfordern würde. Lediglich einzelne Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, haben bis dato Schutzkonzepte implementiert. Dargestellt werden nachfolgend einige Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt, die ein vergleichbares Bild zeichnen, einige Jugendämter befinden sich zwar auf dem Weg zur Implementierung von Schutzkonzepten, verfügen jedoch bislang weder über einheitliche Regelungen noch über verbindliche Verpflichtungen.
Inhalte werden geladen ...
Inhalte werden geladen ...